Jeder Besucher über 18 Jahren, der für eine oder mehrere Nächte durch eine der Gemeinden des normannischen Gebiets Cabourg Pays d'Auge reist (Saisonmiete, Bed and Breakfast, Hotel, Campingplatz, Wohnmobil, Residenztourismus, Feriendorf). oder Yachthafen) müssen die Kurtaxe entrichten.

Zusammenfassung :


Was ist die Kurtaxe?

Die 1910 eingeführte Kurtaxe (von der Gemeinde gewählt) ist eine obligatorische Steuer, die zur touristischen Entwicklung des Ortes beiträgt.

Wer muss die Steuer bezahlen?


Gemäß dem Allgemeinen Gesetzbuch der Gebietskörperschaften wird die tatsächliche Kurtaxe „von Personen erhoben, die keinen Wohnsitz in der Gemeinde haben und dort keinen Wohnsitz haben, für den sie der Aufenthaltssteuer unterliegen“, mit anderen Worten, die Kurtaxe geht zu Lasten des Besuchers.

Einige Besucher sind jedoch davon ausgenommen:

  • Minderjährige;
  • Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die in der Gemeindegemeinschaft beschäftigt sind;
  • Personen, die von einer Notunterkunft oder vorübergehenden Unterbringung profitieren;
  • Personen, die Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete weniger als 1 € pro Nacht und Person beträgt.

Wer erhebt die Kurtaxe?

Es sind die Gastgeber, die die Kurtaxe von den Besuchern einziehen. Es wird über ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember erhoben. Es gilt pro Person und Nacht. Ihre Höhe hängt von der Art und Kategorie der Unterkunft ab.

Nützliche Informationen: Die "eigentliche" Kurtaxe ist von den Preisen des Beherbergers getrennt. Es stellt für den Gastgeber, der nur als Vermittler auftritt, keine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Wann und wie ist die erhobene Kurtaxe zu erklären?

Die Kurtaxe-Erklärung ist monatlich. Es sollte detailliert sein:

  • die Anzahl der begrüßten Personen
  • Ausnahmen
  • die Anzahl der Nächte

Um Ihren Prozess zu vereinfachen, stellt Ihnen der Interkommunale Tourismusverband eine Online-Meldeplattform zur Verfügung: normandiecabourgpaysdauge.taxesejour.fr. Dort finden Sie auch alle Informationen bzgl Numerische Operatoren (Online-Buchungsplattform).

Denken Sie daran, die Anzahl der befreiten Übernachtungen einzutragen (insbesondere Kinder unter 18 Jahren). Dies ermöglicht eine Statistik über den Anteil der auf der Station anwesenden Familien.

Nützliche Informationen: Um die Online-Erklärung abgeben zu können, müssen Sie Ihre Tätigkeit der Vermietung von möblierten Touristenunterkünften oder Gästezimmern im Rathaus angemeldet haben. Dieser Schritt ist obligatorisch. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Eigentümer von Beherbergungsbetrieben und Pensionen: Ich erkläre mich bei meinem Rathaus.

Was ist, wenn ich keine Anmietungen vorgenommen habe?

Auch wenn Sie im angegebenen Zeitraum keine Anmietungen vorgenommen haben, müssen Sie trotzdem zur Plattform gehen, um 0 Nächte anzugeben.

Wann und wie ist die erhobene Kurtaxe zurückzuzahlen?

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich nach folgenden Zeiträumen:

  • vor dem 30. April für vom 1. Januar bis 31. März erhobene Steuern
  • vor dem 31. Juli für zwischen dem 1. April und dem 30. Juni erhobene Steuern
  • vor dem 31. Oktober für vom 1. Juli bis 30. September erhobene Steuern
  • und vor dem 31. Januar für zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember erhobene Steuern

Am Ende jeder Periode können Sie Ihre zusammenfassende Abrechnung direkt auf der Plattform ausdrucken. Dieser Auszug gibt Ihnen den zu erstattenden Betrag an.

Um die erhobene Kurtaxe zu erstatten, können Sie:

  • Gehen Sie zu den Räumlichkeiten der Gemeindegemeinschaft (befindet sich Rue des Entreprises, ZAC de la Vignerie – 14160 Dives-sur-Mer) mit Ihrer zusammenfassenden Abrechnung und bezahlen Sie per Scheck (auf Anordnung der "Taxe de séjour") oder in bar
  • Senden Sie Ihren Scheck per Post (auf Bestellung der „Taxe de séjour“) mit Ihrer zusammenfassenden Abrechnung direkt an die Gemeinde
  • eine Überweisung direkt auf das Konto der Kurtaxe vornehmen, deren Referenzen auf der zusammenfassenden Abrechnung erscheinen. Sie können das RIB auch anfordern unter Marie-Dominique Müller.
  • mit Kreditkarte direkt auf der Kurtaxe-Plattform bezahlen

Eigentümer von möblierten Wohnungen und Pensionen: Ich erkläre mich bei meinem Rathaus

Besitzen Sie möblierte Ferienwohnungen oder Bed & Breakfasts und möchten diese saisonal vermieten? Vergessen Sie nicht, sich bei Ihrem Rathaus anzumelden!

Tatsächlich, jede Vermietung von möblierten Beherbergungsbetrieben oder Gästezimmern (live oder über eine Agentur oder einen digitalen Betreiber) muss Gegenstand einer vorherigen Erklärung bei den Diensten des Rathauses des Ortes Ihrer zu vermietenden Immobilie sein. Diese Erklärung ist eine CERFA, die mit den folgenden Informationen ausgefüllt werden muss:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten
  • Immobilien-Adresse
  • Anzahl der Räume
  • Gesamtkapazität (in Personenzahl)
  • mögliche Einstufung Ihrer Immobilie

Das Erklärungsformular finden Sie unten im PDF-Format, aber seien Sie sich dessen bewusst diese Formalität ist jetzt online verfügbar für bestimmte Gemeinden im Gebiet der Normandie Cabourg Pays d'Auge.

Um Ihre Erklärung online einzureichen, melden Sie sich an Declaloc' und geben Sie die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein.

  • Wenn sich die Gemeinde für die Dematerialisierung dieses Dienstes entschieden hat, können Sie Ihr Konto erstellen, Ihre Erklärung eingeben und jede Änderung bezüglich Ihrer Aktivität melden (Rangliste, Unterkunftskapazität, Einstellung Ihrer Aktivität). Eine Quittung über die Abgabe der Erklärung wird Ihnen umgehend ausgestellt.
  • andernfalls müssen Sie die ausfüllen CERFA 14004-04, für möblierte Beherbergungsbetriebe ou 13566-03, für Gästezimmer und direkt im zuständigen Rathaus abgeben.
    Nach Abschluss dieses Vorgangs (per E-Mail oder per Post) erhalten Sie eine Quittung zur Aufbewahrung. Eine Kopie dieses CERFA wird an gesendet Marie-Dominique Müller, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Nützliche Dokumente

À quoi sert la taxe de séjour ?

Wofür wird die Kurtaxe verwendet?

Guide à destination des hébergements avec un tarif fixe

Leitfaden für Unterkünfte mit Festpreis

Guide à destination des hébergements avec un tarif proportionnel

Leitfaden für die Unterkunft mit einem proportionalen Satz

Référentiel meublé de tourisme

Möbliertes Tourismus-Repository

Tarife gelten für 1er Januar 2024

Affichage des tarifs proportionnels de la taxe de séjour

Anzeige der anteiligen Sätze der Kurtaxe

Affiche des tarifs fixes de la taxe de séjour

Zeigt Festsätze der Kurtaxe an

Eine Frage ? ein Zweifel ? eine Präzision ?

Marie-Dominique MULLER steht Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Es ist sogar möglich, einen Termin zu vereinbaren.

Marie-Dominique, responsable taxe de séjour
©

Funktion : Verantwortlich für die Kurtaxe

Telefon 02 31 06 20 07

Mail : md.muller@ncpa-tourisme.fr

Um mehr über Ihre Pflichten und Verfahren zu erfahren, lesen Sie unseren Mietleitfaden!